Forum Flüssiggas 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme am Forum Flüssiggas des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG)


Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird im gesamten Buchungsprozess des Forums Flüssiggas und den AGBs auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen wie zum Beispiel "Auftraggeber/Auftraggeberin" verzichtet. Wir verwenden das entsprechende Genus, wobei alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen werden.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Besteller (Auftraggeber) und dem Deutschen Verband Flüssiggas e.V. (DVFG) für das Forum Flüssiggas.

§ 2 Anmeldung und Auftragserteilung

(1) Für Verträge über die Teilnahme am Forum Flüssiggas gelten die Vereinbarungen im Anmeldeformular sowie im weiteren diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Der Auftraggeber erhält nach der Anmeldung vom Buchungssystem eine Anmeldebestätigung, die den Eingang der Anmeldung bestätigt.

(3) Der DVFG sendet dem Auftraggeber eine Rechnung zu, die sofort zur Zahlung fällig ist. Ein Vertrag über die Teilnahme am Forum Flüssiggas kommt gegenüber dem/der Teilnehmer/-in (gemeinsam "der Teilnehmer") erst nach Zahlung der Gebühren innerhalb der Zahlungsfrist und der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme bzw. dem elektronischen Versand der personalisierten Eintrittskarte zustande.

(4) Bei Veranstaltungsteilen mit begrenzter Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Zahlungseingangs berücksichtigt.

(5) Der DVFG behält sich vor, bei vorab gekennzeichneten Veranstaltungsteilen nur Mitgliedern des DVFG Zutritt zu gewähren.

§ 3 Entgelte und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Anmeldeprozess angegebenen Preise.

(2) Alle Entgelte sind Nettopreise, zu denen zusätzlich die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe (nach UStG in der jeweils gültigen Fassung) ausgewiesen wird und zu entrichten ist.

(3) Ist ein Teilnehmer nicht in Deutschland ansässig, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerschuld auf ihn übergehen (Reverse Charge). Hierzu ist die Unternehmereigenschaft zu erklären (bei Leistungsempfängern aus der EU ist zusätzlich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zwingend mitzuteilen).

(4) Zahlungen der Teilnahmegebühr sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

(5) Ein Vertrag über die Teilnahme am Forum Flüssiggas kommt gegenüber den Teilnehmern erst nach Zahlung der Gebühren und der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme bzw. dem elektronischen Versand der personalisierten Eintrittskarte zustande.

(6) Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich gegenüber dem DVFG geltend gemacht werden.

§ 4 Stornierung / Rücktritt / Kündigung

(1) Eine kostenfreie Stornierung der Teilnahme am gesamten Forum Flüssiggas oder einzelner Programmpunkte ist bis zum 14. Mai 2024 möglich.

(2) Die Stornierung kann online via Link in der erhaltenen Anmeldebestätigung bzw. schriftlich per E-Mail an tagung@dvfg.de erfolgen.

(3) Bei Stornierung nach dem 14. Mai 2024 oder Nichtteilnahme kann keine Rückvergütung erfolgen. Ein Ersatzteilnehmer kann selbstverständlich benannt werden.

(4) Der DVFG ist berechtigt, einen Veranstaltungsteil bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl, bei Ausfall bzw. Erkrankung einer/eines Referentin/Referenten, Schließung des Veranstaltungsortes oder aus Gründen höherer Gewalt abzusagen oder zu verlegen.

(5) Sollte ein Teilnehmer wegen einer Terminänderung durch den DVFG daran gehindert sein, das Forum Flüssiggas zu besuchen, so kann sie/er gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.

(6) Im Falle einer Absage erstattet der DVFG den bereits geleisteten Teilnahmebeitrag. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeits- und Umsatzausfall bestehen nicht.

§ 5 Änderungen im Programm

Der DVFG behält sich das Recht vor, auch kurzfristig, den Programmablauf gegenüber den Angaben im Programmheft oder im Internet zu ändern, einzelne Vorträge zu ersetzen oder entfallen zu lassen, sofern die Umstände dies notwendig machen.

§ 6 Ablehnung einer Anmeldung

Der DVFG ist berechtigt, eine Anmeldung in begründeten Fällen abzulehnen. Dies gilt insbesondere für Programmteile, zu denen nur Mitgliedern des DVFG Zutritt haben (s. § 2 Abs. 5).

§ 7 Datenschutz

(1) Der DVFG erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten zum Zwecke der Verarbeitung der Anmeldung, Erstellung von Namensschildern, Teilnehmerlisten, zur Rechnungslegung, Einlasskontrolle und Information über Veranstaltungen. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich in diesem Zusammenhang und an die Firma  FastLane GmbH, Hermann-Schlösser-Str. 18, 53125 Bonn, https://www.fastlane-gmbh.de, Tel.: +49 228 – 9876767, Mail: service@fastlane-gmbh.de.

(2) Der Nutzung der Daten zur Information über Veranstaltungen kann unter info@dvfg.de jederzeit widersprochen werden.

(3) Es gelten die Datenschutzbestimmungen des: Forum Flüssiggas

(4) Mit der Anmeldung zum Forum Flüssiggas willigt der Teilnehmer ein, dass Name und Firmennamen über die Teilnehmerliste den anderen Teilnehmern zugänglich gemacht werden.

(5) Während der DVFG-Mitgliederversammlung wird der Ton mitgeschnitten. Die Aufzeichnung dient Dokumentationszwecken, ist für den internen Gebrauch der DVFG-Geschäftsstelle bestimmt und unterliegt den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Mit der Anmeldung zur DVFG-Mitgliederversammlung willigt der Teilnehmer der Audio-Aufzeichnung zu.

§ 8 Urheberrecht

(1) Vorträge, Bild- und Tonmaterial sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.

(2) Vorträge, Bild- und Tonmaterial, welche den Teilnehmern anlässlich des Forums Flüssiggas zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne schriftliche Genehmigung des DVFG in keiner Weise vervielfältigt, verbreitet, verwertet, öffentlich zugänglich oder in sonstiger Weise genutzt werden.

(3) Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Genehmigung übertragen.

§ 9 Fotografieren und sonstige Bildaufnahmen

(1) Gewerbliche Bildaufnahmen jeglicher Art, insbesondere Fotografien und Filme / Videoaufnahmen, sind auf der gesamten Veranstaltung untersagt. Ausgenommen hiervon sind lediglich die vom DVFG akkreditierten Fotografen.

(2) Der DVFG hat das Recht, Bild- und Tonaufnahmen von den Teilnehmern zum Zwecke der Dokumentation oder für Eigenveröffentlichungen anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Dies gilt auch für aufgenommene Personen.

(3) Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer mit dem Fotografieren und der Veröffentlichung der Foto- und ggf. Filmaufnehmen der Veranstaltung einverstanden.

§ 10 Speicherung von Daten

Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der DVFG personenbezogene Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz – auch unter Einsatz automatischer Datenverarbeitung – speichert, verarbeitet oder weiterleitet, soweit dies durch ausschließlich mit dem Forum Flüssiggas im Zusammenhang stehende geschäftliche Zwecke bedingt ist.

§ 11 Geltendmachung von Ansprüchen

Ansprüche des Teilnehmers gegen den DVFG, ihre Erfüllungsgehilfen oder den bei ihr Beschäftigten, gleich welcher Art, sind spätestens ein Jahr nach Ende der Veranstaltung schriftlich gegenüber dem DVFG geltend zu machen. Später eingehende Forderungen der Teilnehmer werden nicht mehr berücksichtigt (Ausschlussfrist).

§ 12 Haftung

(1) Soweit es sich nicht um wesentliche Pflichten aus dem Vertragsverhältnis handelt, haftet der DVFG und seine Erfüllungsgehilfen nur für Schäden, die nachweislich auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung im Rahmen des Vertragsverhältnisses beruhen und noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen.

(2) Für Schäden auf dem Weg zum und vom Forum Flüssiggas haftet der DVFG nicht.

§ 13 Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, die den DVFG ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung hindern, entbinden den DVFG bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Der DVFG hat den Teilnehmer hiervon unverzüglich zu unterrichten, sofern er hieran nicht ebenfalls durch einen Fall höherer Gewalt gehindert ist. Die Unmöglichkeit einer genügenden Versorgung mit Hilfsstoffen, wie Elektrizität, Heizung, etc., sowie Streiks, Aussperrungen oder Vorschriften des Infektionsschutzes werden - sofern sie nicht nur von kurzfristiger Dauer oder vom DVFG verschuldet sind – einem Fall höherer Gewalt gleichgesetzt.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.

(2) Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit widersprochen.

(3) Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechende, angemessene und zulässige Regelung.

(4) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz des DVFG.

Stand: Dezember 2021